Termine Balintgruppe
Balintgruppenarbeit - Richtlinien der Bundesärztekammer Psychosomatische Grundversorgung
Die Gesamtstundenzahl der Balint-Gruppenarbeit beträgt 30 Stunden.
Bei der Durchführung der Balintgruppenarbeit ist darauf zu achten, dass sich die Module über einen ausreichend langen Zeitraum vom mindestens sechs Monaten verteilen.
Die 30-stündige Balint-Gruppenarbeit muss als Präsenzveranstaltung umgesetzt werden; der Anteil physischer Präsenz muss mindestens 15 Stunden betragen. Es wird unterschieden zwischen physischer Präsenz = real geografisch/vor Ort und virtueller Präsenz = im virtuellen Raum im Internet.
Zur Durchführung der virtuellen Präsenz gelten zusätzlich die folgenden Qualitätskriterien: Die Balint-Gruppe muss aus einem geschlossenen Teilnehmerkreis bestehen; die Teilnehmenden müssen an einen festen Balint-Gruppenleiter gebunden sein. Die einzelnen virtuell durchgeführten Balint-Gruppen sollten max. eine Doppelstunde (max. 90 Min.) umfassen. Insgesamt soll sich auch die Balint-Gruppe mit virtuellen Präsenzanteilen über einen längeren Zeitraum (mindestens sechs Monate) erstrecken. Mindestens der Start- und der Endtermin einer Balint-Gruppe mit virtuellen Sitzungsanteilen ist in physischer Präsenzform durchzuführen.
Einige Kassenärztliche Vereinigungen (KVs) akzeptieren unter Umständen eine kürze Laufzeit von nur 3 Monaten für die Balintstunden.. Bitte informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Landesärztekammer oder KV, um die genauen Anerkennungsvoraussetzungen zu klären..